Wir haben gemeinsam mit dem Dienstgeber die Dienstvereinbarung zur Förderung der Betriebsgemeinschaft überarbeitet.
Inhaltliche Änderungen gibt es in folgenden Paragraphen:
In den § 4 Jubiläen und § 5 Geburtstage hat sich die Gutscheinart geändert. Anstelle eines Gutscheins für ein Buch bzw. einen Einkauf im Haus der Katholischen Kirche wird es zukünftig einen Gutschein geben, der von verschiedenen Unternehmen in Stuttgart akzeptiert wird.
Im § 6 Gesundheitsprävention Absatz 1, hat sich der Wert vom Zuschuß von einmal 44 € auf einmal 100 €/Jahr bzw. von zweimal 22 auf zweimal 50 € erhöht. Es wurden auch die Grundlagen für die Gewährung des Zuschusses, nach den Vorgaben der Finanzbehörde, angepasst.
Im § 6 Absatz 2.2 wurde die Gewährung des Zuschusses genauer definiert.
Die überarbeitete Dienstvereinbarung steht ab dem 01.02.2022 in unserem Downloadbereich zur Verfügung.