Aktuelles

Eigene Plattform mit Mitarbeiterangeboten für die Kolleginnen und Kollegen im Stadtdekanat Stuttgart (20.05.2024)

Für die Kolleginnen und Kollegen die beim Stadtdekanat Stuttgart, in einer der 12 Gesamtkirchengemeinden Stuttgarts oder bei der Sozialstation bzw. im Hospiz St. Martin angestellt sind, gibt es nun eine eigene Internetplattform mit Mitarbeiterangeboten.

sdstuttgart.mitarbeiterangebote.de 

Dieses Angbeot wird in Zusammenarbeit zwischen der firma corporate benefits und dem Stadtdekanat Stuttgart angeboten. Die Registrierung kann entweder mit einer persönlichen drs Email-Adresse oder einer privaten E-Mail Adresse erfolgen. Wenn man sich mit der privaten E-Mail Adresse registrieren will, benötig man einen Registrierungscode. Diesen kann man per E-Mail, unter der Angabe des Vor- und Familiennamen sowie der Dienststelle, anfordern. Die E-Mail Adresse lautet Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.   

Arbeitsvertragsordnung der Diözese Rottenburg-Stuttgart (AVO-DRS) - Welche Vorteile bietet sie (17.04.2024)

Informationsbroschüre zur AVO-DRS

Die Arbeitsvertragsordnung der Diözese Rottenburg-Stuttgart (AVO-DRS) ist ein eigenständiges kirchliches Arbeitsrecht für die Diözese Rottenburg-Stuttgart, das die kirchenspezifischen Besonderheiten zum Vertragsinhalt macht. 

Auf der Basis des TV-Land Baden-Württemberg und des TVöD (VKA) zeigt sich das kirchliche Profil dabei in einer Reihe von Eigenregelungen, z. B. durch eine ausgeprägte Familien- und Qualifizierungskomponente. 

Inhalt 

  • Entgeltliche Zusatzleistungen und Corporate Benefits
    • Kinderzulage gemäß § 18 AVO-DRS
    • Zuschuss zur Erstausstattung in Geburtsfällen gemäß § 18a AVO-DRS
    • Zuschuss zum Jobticket gemäß § 6 OkM-DRS
    • Corporate Benefits
  • Sabbatzeit
  • Qualifizierung
  • Arbeitsbefreiung, Ausgleichstage und Sonderurlaub 
    • Ausgleichstage gemäß § 6 Absatz 1a AVO-DRS
    • Arbeitsbefreiung gemäß § 29 AVO-DRS
    • Sonderurlaub gemäß § 28 AVO-DRS

Den Flyer können Sie hier herunterladen: Informationsbroschüre zur AVO-DRS Stand März 2024

Weitere Informationen 

Quelle: Informationen der KODA-DRS auf dem MAP

WGKD corporate benefits Vorteilsportal wird zum 01.01.2024 eingestellt (28.12.2023)

Wie die Firma corporate benefits heute (28.12.2023) alle Nutzer der Einkaufsplattform wgkd.mitarbeiterangebote.de per Mail informiert hat, wird die Zusammenarbeit mit der WGKD zum 01.01.2024 eingestellt. Nachfolgend aus der Mail zitiert:

Wir schreiben Sie heute an, da Sie das WGKD corporate benefits Vorteilsportal (https://wgkd.mitarbeiterangebote.de) nutzen und wir Sie über eine wichtige Änderung zum Ende des Jahres informieren möchten.

In Absprache mit der WGKD haben wir uns entschieden, das Vorteilsportal nach mehr als fünf sehr angenehmen und partnerschaftlichen Jahren zum 01.01.2024 zu schließen. Als Betreiber des Portals möchten wir uns für Ihre bisherige Nutzung und Treue bedanken. Wir hoffen, Sie konnten regelmäßig die attraktiven Angebote nutzen und waren immer damit zufrieden.

Am Ende dieser Mail finden Sie einen wichtigen Hinweis zur Weiterleitung an Ihren Personalbereich.

Warum gehen wir diesen Schritt?

Um Nutzern wie Ihnen ein möglichst attraktives Portal bieten zu können, steht für uns die Qualität unseres Angebots an oberster Stelle. Unser Ziel ist es, unser Vorteilsportal für Mitarbeiter stetig zu verbessern. Dazu gehört auch, dass wir Arbeitgeber möglichst individuell betreuen möchten, was wir seit vielen Jahren erfolgreich tun.
Zukünftig wollen wir daher direkt mit den kirchlichen Einrichtungen in Deutschland zusammenarbeiten, um so besser auf individuelle Bedürfnisse der jeweiligen Einrichtungen und deren Mitarbeiter eingehen zu können.

Um auch zukünftig von den Angeboten profitieren zu können, leiten Sie diese Nachricht bitte an Ihren Personalbereich weiter.

Damit Sie unser Angebot weiter nutzen können, muss sich Ihr Arbeitgeber dafür entscheiden, unser Vorteilsportal seinen Mitarbeitern anzubieten. Wir gehen daher aktiv auf Ihren Personalbereich zu. Sie können uns hier aber gerne unterstützen, indem Sie dieses Mailing an Ihren Personalbereich weiterleiten. Und berichten Sie gerne über Ihre positiven Erfahrungen mit unseren Angeboten, die Sie hoffentlich hatten. 

Wir haben heute die Mail an die Personalabteilung im VZ weitergeleitet. 

Alle die eine persönliche DRS-Mail Adresse haben, können die Einkaufsplattform drs.mitarbeiterangebote.de nutzen. Wir bleiben dran, dass auch alle Kolleginnen und Kollegen die beim Stadtdekanat, bei einer der 12 GKG oder bei der Sozialstation bzw. dem Hospiz St. Martin angestellt sind und keine persönliche DRS-Mail Adresse haben, zeitnah eine Zugangsmöglichkeit zum Vorteilsportal bekommen.

 

Im Sonderplenum am 18.12. hat die Bistums-KODA die Inflationsausgleichsprämie beschlossen. (21.12.2023)

Die KODA hat sich zur 12. Sitzung am 18.12. 2023 getroffen und das Folgende beschlossen [Beschlüsse erlangen Rechtskraft erst durch die Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Unterzeichnen muss sie in der Sedisvakanz der Diözesanadministrator.]:

Nachfolgendes ist aus dem KODA-Newsletter Nr. 8 zitiert:

Inflationsausgleichsprämie für Beschäftigte im Geltungsbereich der AVO-DRS (außer Pflege und Sozial- und Erziehungsdienst)
Nach Abschluss der Tarifverhandlung beim Land (TV-L) hat die Bistums-KODA die Übernahme des Tarifvertrags über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich) als Eigenregelung beschlossen. Diese Eigenregelung steht unter einer „auflösenden Bedingung“: wenn die Tarifvertragsparteien (Tarifgemeinschaft deutscher Länder auf der einen Seite und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft [ver.di] sowie dbb beamtenbund und tarifunion) die Tarifeinigung bis zum 19. Januar 2024 widerrufen, ist auch der Inflationsausgleich hinfällig. Damit ist nicht zu rechnen.
Die Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3000 € wird als eine Einmalzahlung in Höhe von 1800 € und einer monatlichen Sonderzahlung von Januar 2024 bis einschließlich Oktober 2024 in Höhe von jeweils 120 € ausgezahlt.
Personen, die unter den Geltungsbereich der ORA-DRS-BBiG1, der ORP-DRS2 oder der ORA-DRS-DHBW3 fallen, erhalten eine Einmalzahlung von 1.000 € sowie ab Januar 2024 bis einschließlich Oktober 2024 ein monatliche Zahlung in Höhe von 50 €.
Teilzeitbeschäftigte erhalten die Prämie anteilig (gemäß § 24 Abs. 2 AVO-DRS). Die Inflationsausgleichsprämie ist steuer- und sozialabgabenfrei.
Durch den Beschluss des heutigen Sonderplenums schafft die Bistums-KODA die Möglichkeit, die Einmalzahlung so schnell wie möglich („zum frühestmöglichen Zeitpunkt“) den Beschäftigten zukommen zu lassen.

Der vollständige Newsletter Nr. 8 der KODA zum Nachlesen.

Aufruf der KODA, der DiAG-MAV A und der MAV Stadtdekanat Stuttgart zur Teilnahme an der Kundgebung am 06.12.2023

Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hat bisher kein Angebot vorgelegt und somit ist die zweite Verhandlungsrunde Anfang November ohne Ergebnis geblieben.

Info der KODA-Dienstnehmerseite:

Warum sollte uns das interessieren, wir arbeiten doch in einer kirchlichen Einrichtung?
Ganz einfach: weil die Ergebnisse der Verhandlungen von uns, der KODA, „eins zu eins“ übernommen werden.
Für alle Beschäftigten – außer denen im Sozial- und Erziehungsdienst sowie der Pflege – da fand die Tarifrunde im
Frühjahr 2023 statt und wurde von uns übernommen.

Alles weitere könnt Ihr dem Flyer entnehmen.