Aktuelles
Infos zur Corona-Sonderzahlung 2022 (02.02.2022, aktualisiert am 10.02.2022)
Nachfolgendes zitieren wir von der Homepage der KODA-DRS.
Der am 29. November 2021 vereinbarte Tarifabschluss (gültig vom 01.10.2021 - 30.09.2023) zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und dem Bund mit den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion enthält eine einmalige Corona-Sonderzahlung, die spätestens bis März 2022 mit dem Tabellen-, Ausbildungs- Studierenden- bzw. Praktikantenentgelt ausgezahlt wird, wenn das Arbeits-, Ausbildungs-, Studien-, oder Praktikantenverhältnis am 29. November 2021 bestanden hat. Die Höhe der einmaligen Corona-Sonderzahlung beträgt für die Beschäftigten im Geltungsbereich des TV-L 1.300 Euro. Für die Auszubildenden, Studierenden und Praktikant/innen beträgt die Corona-Sonderzahlung 650 Euro.
In Anlehnung an den TV-L, beschloss die Bistums-KODA, dass auch unsere Angestellten, Auszubildenden, Studierenden und Praktikanten bis spätestens 31.03.2022 eine einmalige Corona-Sonderzahlung von 1.300 Euro bzw. 650 Euro erhalten werden, sofern der entsprechende Vertrag ebenfalls an den TV-L angelehnt ist.
Die Auszahlung erfolgt nach § 3 Nr. 11a EStG steuerfrei.
Anmerkung:
Die Auszahlung erfolgt bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend anteilig.
Kolleginnen und Kollegen im Sozial- und Erziehungsdienst erhalten diese Prämie nicht. Für diese gelten für das Entgelt nur die Tarifvereinbarungen zum TvÖD (so geregelt in der AVO-DRS, §1a Rechtsgrundlagen, Absatz 1 aa, bb, cc usw). Hier gab es bereits eine Corona-Sonderzahlung die die Tarifparteien vom TvÖD 2020 ausgehandelt haben. Das betrifft alle die in diesem Berich tätig sind, und unabhängig ob man bei der Kirche oder der Stadt angestellt ist.
Nach unseren Informationen aus der Personalabteilung, soll die Auszahlung mit dem März Gehalt 2022 erfolgen.
Dienstvereinbarung zur Förderung der Betriebsgemeinschaft überarbeitet. (26.01.2022)
Wir haben gemeinsam mit dem Dienstgeber die Dienstvereinbarung zur Förderung der Betriebsgemeinschaft überarbeitet.
Inhaltliche Änderungen gibt es in folgenden Paragraphen:
In den § 4 Jubiläen und § 5 Geburtstage hat sich die Gutscheinart geändert. Anstelle eines Gutscheins für ein Buch bzw. einen Einkauf im Haus der Katholischen Kirche wird es zukünftig einen Gutschein geben, der von verschiedenen Unternehmen in Stuttgart akzeptiert wird.
Im § 6 Gesundheitsprävention Absatz 1, hat sich der Wert vom Zuschuß von einmal 44 € auf einmal 100 €/Jahr bzw. von zweimal 22 auf zweimal 50 € erhöht. Es wurden auch die Grundlagen für die Gewährung des Zuschusses, nach den Vorgaben der Finanzbehörde, angepasst.
Im § 6 Absatz 2.2 wurde die Gewährung des Zuschusses genauer definiert.
Die überarbeitete Dienstvereinbarung steht ab dem 01.02.2022 in unserem Downloadbereich zur Verfügung.
Dienstbefreiung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Teilnahme am 102. Katholikentag vom 25. – 29. Mai 2022 in Stuttgart
Im Amtsblatt Nr. 01/2022 vom 17.01.2022 wurde die Regelung zur Dienstbefreiung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Teilnahme am 102. Katholikentag vom 25. – 29. Mai 2022 in Stuttgart veröffentlicht. Den Auszug aus dem Amtsblatt finden Sie im Menüpunkt Download unter Verschiedenes.
Am 23. März 2022 findet die MAV- Wahl statt
Nähere Informationen zur Wahl finden Sie im Menüpunkt MAV-Wahl 2022. Sie finden dort auch zwei kurze Erklärvideos zur Wahl und zu den Aufgaben der MAV.