Aktuelles

Auslegung Wählerverzeichnis und Aufruf zur Kandidatur (17.02.2022)

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
am 23.03.2022 findet in der Diözese Rottenburg Stuttgart die zehnte regelmäßige Wahl der Mitarbeitervertretungen statt.
 
In Vorbereitung auf diese Wahl werden im Zeitraum von 17.02.2022 bis 23.02.2022 die Listen der wahlberechtigten und wählbaren Mitarbeitenden gem. § 9 Abs. 4 S. 2 i. V. m. § 11 Abs. 2 S. 6 MAVO – Wählerverzeichnis – im Kath. Verwaltungszentrum, Werastraße 118, 70190 Stuttgart,  Empfang 3. Stock, zur Einsichtnahme ausgelegt.
 
Während der Auslegungsfrist haben Sie die Möglichkeit, gegen die Eintragung oder Nichteintragung Einspruch einzulegen. Ihr Einspruch muss bis spätestens 23.02.2022, 23.59 Uhr, schriftlich oder per Mail beim
 
Kath. Verwaltungszentrum
Wahlausschuss
Werastraße 118
70190 Stuttgart
 
eingegangen sein. Der Wahlausschuss entscheidet am 24.02.2022 über Ihren Widerspruch.
 
Bitte beachten Sie:
 
Aufgrund des aktuell gültigen Corona-Hygienekonzepts ist der Zugang zum Verwaltungszentrum nur unter Beachtung der 3G-Regelungen, nach vorheriger Anmeldung, Montag - Freitag zwischen 9.00 und 12.00 Uhr möglich.
 
Erklären Sie Ihre Bereitschaft zur Kandidatur per Mail an  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.  und wir klären alles Weitere mit Ihnen oder senden Sie einen Wahlvorschlag ausgefüllt, versehen mit den Unterstützungsvorschriften und vom Kandidaten unterschrieben an den Wahlausschuss bis spätestens 02.03.2022.
 
Bitte machen Sie diese Mail bzw. deren Inhalt allen Kollegen zugänglich.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Für den Wahlausschuss
 
Gabriella Köller

Infos zur Corona-Sonderzahlung 2022 (02.02.2022, aktualisiert am 10.02.2022)

Nachfolgendes zitieren wir von der Homepage der KODA-DRS.

Der am 29. November 2021 vereinbarte Tarifabschluss (gültig vom 01.10.2021 - 30.09.2023) zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und dem Bund mit den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion enthält eine einmalige Corona-Sonderzahlung, die spätestens bis März 2022 mit dem Tabellen-, Ausbildungs- Studierenden- bzw. Praktikantenentgelt ausgezahlt wird, wenn das Arbeits-, Ausbildungs-, Studien-, oder Praktikantenverhältnis am 29. November 2021 bestanden hat. Die Höhe der einmaligen Corona-Sonderzahlung beträgt für die Beschäftigten im Geltungsbereich des TV-L 1.300 Euro. Für die Auszubildenden, Studierenden und Praktikant/innen beträgt die Corona-Sonderzahlung 650 Euro.

In Anlehnung an den TV-L, beschloss die Bistums-KODA, dass auch unsere Angestellten, Auszubildenden, Studierenden und Praktikanten bis spätestens 31.03.2022 eine einmalige Corona-Sonderzahlung von 1.300 Euro bzw. 650 Euro erhalten werden, sofern der entsprechende Vertrag ebenfalls an den TV-L angelehnt ist.

Die Auszahlung erfolgt nach § 3 Nr. 11a EStG steuerfrei.

Anmerkung:

Die Auszahlung erfolgt bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend anteilig.

Kolleginnen und Kollegen im Sozial- und Erziehungsdienst erhalten diese Prämie nicht. Für diese gelten für das Entgelt nur die Tarifvereinbarungen zum TvÖD (so geregelt in der AVO-DRS, §1a Rechtsgrundlagen, Absatz 1 aa, bb, cc usw). Hier gab es bereits eine Corona-Sonderzahlung die die Tarifparteien vom TvÖD 2020 ausgehandelt haben. Das betrifft alle die in diesem Berich tätig sind,  und unabhängig ob man bei der Kirche oder der Stadt angestellt ist.

Nach unseren Informationen aus der Personalabteilung, soll die Auszahlung mit dem März Gehalt 2022 erfolgen.

 

Dienstvereinbarung zur Förderung der Betriebsgemeinschaft überarbeitet. (26.01.2022)

Wir haben gemeinsam mit dem Dienstgeber die Dienstvereinbarung zur Förderung der Betriebsgemeinschaft überarbeitet.

Inhaltliche Änderungen gibt es in folgenden Paragraphen:
In den § 4 Jubiläen und § 5 Geburtstage hat sich die Gutscheinart geändert. Anstelle eines Gutscheins für ein Buch bzw. einen Einkauf im Haus der Katholischen Kirche wird es zukünftig einen Gutschein geben, der von verschiedenen Unternehmen in Stuttgart akzeptiert wird.

Im § 6 Gesundheitsprävention Absatz 1, hat sich der Wert vom Zuschuß von  einmal 44 € auf einmal 100 €/Jahr bzw. von zweimal 22 auf zweimal 50 € erhöht. Es wurden auch die Grundlagen für die Gewährung des Zuschusses, nach den Vorgaben der Finanzbehörde, angepasst.

Im § 6 Absatz 2.2 wurde die Gewährung des Zuschusses genauer definiert.

Die überarbeitete Dienstvereinbarung steht ab dem 01.02.2022 in unserem Downloadbereich zur Verfügung.

 

Dienstbefreiung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Teilnahme am 102. Katholikentag vom 25. – 29. Mai 2022 in Stuttgart

Im Amtsblatt Nr. 01/2022 vom 17.01.2022 wurde die Regelung zur Dienstbefreiung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Teilnahme am 102. Katholikentag vom 25. – 29. Mai 2022 in Stuttgart veröffentlicht. Den Auszug aus dem Amtsblatt finden Sie im Menüpunkt Download unter Verschiedenes.

Am 23. März 2022 findet die MAV- Wahl statt

Nähere Informationen zur Wahl finden Sie im Menüpunkt MAV-Wahl 2022. Sie finden dort auch zwei kurze Erklärvideos zur Wahl und zu den Aufgaben der MAV.