Aktuelles

Umsetzung des TVöD SuE in der Diözese Rottenburg-Stuttgart (17.11.2022)

KODA wird im Plenum Ende November entscheiden.

Der TVöD SuE 2022 ist in unterschriebener Form und damit rechtsgültig am 7. November auf der offiziellen Seite der VKA veröffentlicht worden.

Die KODA musste aufgrund der in der AVO-DRS geltenden Tarifautomatik auf diese Veröffentlichung warten, da erst zu diesem Zeitpunkt eindeutig bestimmbar war, welche Neuregelungen von der Tarifautomatik erfasst sind und welche nicht.

Am 30.11.2022 findet die nächste und letzte Plenumssitzung der KODA für dieses Jahr statt. In diesem Plenum werden die entsprechenden Beschlüsse zur Übernahme des TVöD SuE in die AVO-DRS getroffen werden.

Der KODA ist bewusst, dass die Beschäftigten in den Einrichtungen zur Kindertagesbetreuung seit Monaten auf die Umsetzung dieses Tarifvertrages warten. Die offizielle Veröffentlichung mit den dazugehörigen Unterschriften hat dieses Mal ungewöhnlich lange gedauert. Daher auch die Verzögerung bei der Umsetzung in der Diözese.

Beschlüsse müssen korrekt vorbereitet werden. Die Einarbeitung von Tarifverträgen in die kirchlichen Arbeitsvertragsregeln ist eine komplexe Arbeit, die ihre Zeit benötigt.

Nach dem Plenum am 30.11. wird die KODA alle Beschäftigten in einem neuen Newsletter über die Ergebnisse der Umsetzung des Tarifvertrages SuE 2022 in die AVO-DRS auf dieser Seite informieren. Dann werden auch alle Fragen z.B. zur Inanspruchnahme von Regenerationstagen aus 2022 und ähnliches beantwortet sein.

Quelle: koda.drs.de/aktuelles

Anmeldefrist zur Mitarbeiterteilversammlung am 14.11.2022 verlängert (23.10.2022)

Für die Mitarbeiterteilversammlung am 14.11.2022 in Präsenz in der Akademie Hohenheim bzw. bei zu der Onlineübertragung kann man sich noch bis zum 08.11.2022 anmelden. Der Link zur Anmeldeseite steht in den Einladungen.

Infos aus der KODA: TVöD-Tarifabschluss 2022 zum Sozial- und Erziehungsdienst (Stand 18.10.2022)

Für den TVöD-Bereich wurde am 18.05.2022 zwischen den Tarifparteien eine Einigung zum kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst erzielt. Die langwierigen Redaktionsverhandlungen wurden am 30.08.2022 abgeschlossen.

Trotz Abschluss der Redaktionsverhandlungen im August, liegen die Änderungstarifverträge noch nicht vor. Es gibt inzwischen jedoch eine Empfehlung des Kommunalen Arbeitgeberverbands BW zur Zahlbarmachung der vereinbarten Zulagen. Die Auszahlung der rückwirkend ab 01.07.2022 zu zahlenden Zulagen wird von der ZGASt im Einvernehmen mit der Bistums-KODA im Abrechnungsmonat Oktober 2022 vorgenommen.

Im Einzelnen gilt zur Entgeltgruppenzulage folgendes:

  • Alle Beschäftigten in S 2 bis S 11a erhalten eine Zulage mit 130,00 €/Monat.
  • Alle Beschäftigten in S 11b bis S 12 sowie S 14 bis S 15 Fg. 6, erhalten eine Zulage mit 180,00 €/Monat.
  • Beide Zulagen fließen in die Berechnung der Jahressonderzahlung ein und werden bei Teilzeit entsprechend des Beschäftigungsumfangs gekürzt.

In S 11b, S 12, S 14 und S 15 Fg. 6 können tarifkonform nur Sozialarbeiter*innen, nicht aber Kita-Leitungen/Erzieherinnen eingruppiert sein.

Das bedeutet: Kita-Leitungen ab S 13 erhalten nach dem Tarifabschluss SuE keine Zulage. Nur die Kita-Leitungen in S 9 erhalten die Zulage mit 130 €. Als Begründung hierfür wird von Gewerkschaftsseite angegeben, dass mit der 2016 eingeführten neuen SuE-Entgeltordnung die Kita-Leitungen erhebliche Verbesserungen in der Eingruppierung erhielten, während es für die große Mehrheit der Beschäftigten damals aber nur zu moderaten Entgelterhöhungen kam.

Für alle in den o.g. Entgeltgruppen eingruppierten Beschäftigten wird die Zulage im Oktober 2022 rückwirkend ab 07.2022 (bei späterem Eintritt ab Eintrittsdatum bzw. bei Anstellung nach vorhergehendem Anerkennungspraktikum oder beendeter PIA-Ausbildung ab Beginn der SuE-Eingruppierung) ausgezahlt.

Davon ausgenommen sind (vorläufig):

  • Alle ausgeschiedenen Beschäftigten, da derzeit noch unklar ist, ob und unter welchen Bedingungen dieser Personenkreis die Zulage erhält.
  • Beschäftigte mit einer Zulage für höherwertige Tätigkeit (§ 14 AVO-.DRS), wenn die Entgeltgruppe der höherwertigen Tätigkeit S 13 oder höher ist.

Beschäftigte in S 15 Fg. 6 (Sozialarbeiter*innen) haben Anspruch auf eine Zulage mit 180 €.

Beschäftigte, die als Praxisanleiter*innen in der Ausbildung von Erzieher*innen/Kinderpfleger*innen mit einem Zeitanteil von mindestens 15 % ihrer Gesamttätigkeit tätig sind, erhalten rückwirkend ab 01.07.2022 eine Zulage mit 70 €/Monat. In der Tarifeinigung war dies nur bis EG S 9 vorgesehen, nach den Redaktionsverhandlungen werden nun auch die Kita-Leitungen in den berechtigten Personenkreis einbezogen.

Über die weiteren Neuerungen durch den TVöD-Tarifabschluss 2022, wie die Anpassung der Stufenlaufzeiten oder die Umsetzung der Regenerationstage, wird die Bistums-KODA erst entscheiden können, wenn die Tariftexte vorliegen.

Quelle: KODA-DRS

Einladung zur Mitarbeiterversammlung (02.10.2022/Aktualisierung 04.10.2022)

AKTUALISIERUNG am 04.10.2022

Wie uns vom externen Dienstleister mitgeteilt wurde, sollte die Post die Einladungsschreiben am Freitag (30.09.2022) abholen. Die Post hat die Brief aber erst heute abgeholt.

Das persönliche Einladungsschreiben, an alle Kolleginnen und Kollegen die beim Stadtdekanat Stuttgart angestellt sind, haben wir am 26.09.2022 an einen externen Dienstleister zum Druck und Versand übergeben. Falls Sie bis zum 05.10.2022 06.10.2022 keine Einladung per Post erhalten haben sollten, melden Sie sich bitte per Mail an mitarbeiterversammlung(at)*mav-dekanat-stuttgart.de.

* Hinweis: Das (at) durch @ ersetzen.

Vergünstigungen - Mitarbeiterangebote

Um Mitarbeiterangebote namhafter Firmen nutzen zu können finden Sie auf unserer Internetseite unter dem Menüpunkt Linkliste zwei unterschiedliche Zugänge:

Mitarbeiterangebote  DRS

Mitarbeiterangebote WGKD

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Beschreibungen.