Rechtsgrundlage für die Wahl der Mitarbeitervertretung in der Diözese Rottenburg- Stuttgart, ist die Ordnung für die Mitarbeitervertretung (MAVO). Hiernach obliegt die Organisation und Durchführung der Wahl einem Wahlausschuss. Der Wahlausschuss wurde von der MAV bestellt, und die konstituierende Sitzung des Wahlausschusses wird im Oktober 2025 stattfinden.
Die Unterlagen für die Kandidatur und das Wahlverfahren werden vom Wahlausschuss erstellt, und Anfang 2026 auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Auf Youtube finden Sie folgende, von der DiAG-MAV gestalteten Filme:
- MAV Wahl kurz erklärt
- MAV-Arbeit kurz erklärt