Mitarbeiterversammlung 2025 - Anmeldeschluss
Für die Onlineteilnahme an der Mitarbeiterversammlung 2025 kann man sich noch bis zum 18.11.2025, 15 Uhr anmelden.
Für die Onlineteilnahme an der Mitarbeiterversammlung 2025 kann man sich noch bis zum 18.11.2025, 15 Uhr anmelden.
Der fünfköpfige Wahlausschuss wurde von der MAV bestellt, und die konstituierende Sitzung des Wahlausschusses hat am 03.11.2025 stattgefunden.
Mitglieder des Wahlausschusses:
Anna Rölle - Vorsitzende
Hermann Werner - stellv. Vorsitzender
Jennifer Neugebauer - Schriftführerin
Gabriella Köller
Marie-Theres Warnecke
Email Adresse: wahlausschuss @ mav-dekanat-stuttgart.de
Alle weiteren Informationen zur MAV Wahl 2026 finden Sie auf unserer Internetseite im Menüpunkt MAV-Wahl.
Am 18.11.2025 haben alle rund 22.500 Beschäftigten in der Diözese die Möglichkeit per Briefwahl Ihre 10 Dienstnehmervertreter für KODA zu wählen. Die Briefwahlunterlagen werden in den nächsten Tagen versendet. Bitte macht von Eurem Wahlrecht gebrauch und wählt! Damit unterstützt Ihr unsere Vertreter in der KODA.
Auf der KODA Internetseite werden die Kandiatinnen und Kandidaten vorgestellt. Die Kandidatenvorstellung wird online im Rahmen einer Videokonferenz erfolgen. Näheres dazu finden Sie auf der KODA Internetseite.
Wir sind ein eingetragener Verein und als gemeinnützig anerkannt. Unser Angebot gilt landesweit in ganz Baden-Württemberg.
Konflikte am Arbeitsplatz
Konflikte können sich leicht hochschaukeln. Bleiben sie ungeklärt, bedeuten sie für Betroffene eine große Belastung. Aus ungelösten Konflikten am Arbeitsplatz kann
Mobbing entstehen. Ungelöste Konflikte setzen Menschen unter Dauerstress; dies
führt zu seelischer Erschöpfung und kann verschiedene Krankheiten verursachen. Psychosomatische Erkrankungen wie z.B. Depressionen oder Burn-Out sind häufige Folgen.
Unsere Ziele sind:
Die Vertreter:innen der Beschäftigten in der Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechts (Bistums-KODA) laden Sie herzlich zu einer Informationsveranstaltung über die Arbeit der KODA-Dienstnehmendenseite ein.
Folgende Themen werden dabei angesprochen:
Außerdem besteht die Möglichkeit, weitere berufsgruppenspezifische Informationen zu erhalten.
Außerdem besteht die Möglichkeit, weitere berufsgruppenspezifische Informationen zu erhalten.
Eine Anmeldung ist bis spätestens 14 Tage vor der jeweiligen Veranstaltung unbedingt erforderlich und ist ausschließlich online über die hier bzw. im MAP (Mitarbeitendenportal, Gruppe: KODA-Dienstnehmerseite) veröffentlichten Links möglich. Bitte beachten Sie, dass die Teilnahmezahl begrenzt ist. Für die Onlineveranstaltungen verschickt die Geschäftsstelle rechtzeitig vorher die Zugangsberechtigungen. Für die Präsenzveranstaltungen empfehlen wir die Anreise mit dem ÖPNV.
Beschäftigte, die bereits im Mitarbeitendenportal sind, können sich direkt über die oben angelegten Links anmelden. Bitte achten Sie dabei darauf, dass in Ihrem Profil die korrekten Daten Ihrer Einrichtung (Name der Einrichtung und Ort) sowie Ihre aktuelle E-Mail-Adresse hinterlegt sind.
Alle anderen Beschäftigten ohne Zugang zum MAP können sich über die folgenden öffentlichen Links anmelden. Wenn Sie sich mit dem öffentlichen Link anmelden geben Sie bitte im Feld Organisation den Namen und den Ort ihrer Einrichtung ein.
Sie haben das Recht, an einer dieser Informationsveranstaltungen teilzunehmen, sofern nicht dringende betriebliche Gründe dem entgegenstehen. Sie erhalten dann für die Zeit der Teilnahme Arbeitsbefreiung analog § 29 Abs. 5a AVO-DRS, sofern Sie während der Veranstaltung zur Arbeit verpflichtet wären.
Die Mitglieder der KODA-Dienstnehmendenseite freuen sich auf sie.
Die Plakate mit den Terminen zum Aushang in den Einrichtungen der Kirchengemeinden wird Ende Januar über den Gemeindeversand verschickt. Für den Fall, dass weitere Plakate benötigt werden, haben wir unten die PDF-Datei zum eigenen Druck zur Verfügung gestellt.
Quelle: KODA-DRS