Aktuelles

Inflationsausgleichsprämie für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst und in der Pflege - Beschluss der KODA (01.06.2023)

Auszug aus dem 4. Newsletter der KODA-DRS

Beschlüsse
Die KODA hat in ihrer Sitzung am 25. Mai 2023 das Folgende beschlossen [Die Beschlüsse erlangen nach der Unterzeichnung durch den Bischof und durch die Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt der Diözese Rottenburg-Stuttgart Rechtskraft.]:

Inflationsausgleichsprämie für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst und in der Pflege
Wie im Newsletter Nr. 3 beschrieben, hat die KODA nach Abschluss der Tarifverhandlung bei Bund und Kommunen (TVöD-VKA) die Inflationsausgleichsprämie für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst (§ 45 AVO-DRS), in der Pflege (§ 55) und für die Auszubildenden dieser Berufe als Eigenregelung beschlossen.

Die weiteren Infomationen dazu und weitere Beschlüsse entnehmen Sie bitte dem 4. Newsletter der KODA-DRS.

 

Die neue ab 01.01.2023 gültige kirchliche Grundordnung ist veröffentlicht (25.01.2023)

Die neue Grundordnung finden Sie unter dem Menüpunkt Download/Verschiedenes oder Sie können sie hier herunterladen.

Bischof Fürst unterschreibt die novellierte Grundordnung

Ab Januar gilt für Mitarbeitende die neue kirchliche Grundordnung (03.01.2023)

Novellierung wurde in Württemberg direkt umgesetzt 

Kernbereich privater Lebensgestaltung vor Zugriff geschützt

Bischof Dr. Gebhard Fürst hat mit seiner Unterschrift die neue Grundordnung des kirchlichen Dienstes in Kraft gesetzt. Damit gilt ab 1. Januar 2023 in der Diözese Rottenburg-Stuttgart: Der Kernbereich privater Lebensgestaltung der Mitarbeitenden ist dem dienst- und arbeitsrechtlichen Zugriff des Dienstgebers entzogen. Das gilt insbesondere für das Beziehungsleben und die Intimsphäre. 

Die deutschen Bischöfe hatten Ende November beschlossen, die Grundordnung des kirchlichen Dienstes zu novellieren. In der Folge musste sie nun in diözesanes Recht übergeführt werden. Die neue Grundordnung entfaltet Wirkung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Kirchenbeamte sowie Führungskräfte, die aufgrund eines Organdienstverhältnisses tätig sind (z. B. Geschäftsführende oder Vorstände), Auszubildende und ehrenamtlich Tätige, die Organmitglieder sind. Für Kleriker und Kandidaten für das Weiheamt, Ordensangehörige, Personen im Noviziat und Postulat gelten darüber hinaus universal- und partikularkirchenrechtliche Bestimmungen. 

Neuer Ansatz orientiert sich an der Institution 

Die neue Grundordnung folgt einem so genannten institutionenorientierten Ansatz. Während bislang überwiegend der einzelne Mitarbeitende und dessen persönliche Lebensführung im Fokus stand, tragen nun der Dienstgeber und seine Führungskräfte zuerst Verantwortung für den Schutz und die Stärkung des kirchlichen Charakters der Einrichtung. Dienstgeber und Mitarbeitende übernehmen gemeinsam Verantwortung für die glaubwürdige Erfüllung des Sendungsauftrags. 

Hinweis

Die neue Grundordnung des kirchlichen Dienstes wird Mitte Januar 2023 im Kirchlichen Amtsblatt für die Diözese Rottenburg-Stuttgart veröffentlicht. Sie gilt rückwirkend zum 1. Januar 2023. 

Als PDF herunterladen

Stabstelle Mediale Kommunikation / Eva Wiedemann

Quelle: Mitarbeiterportal der Diözese Rottenburg Stuttgart

 

Infos der KODA zum Tarifabschluss SuE vom 30.11.2022 (02.12.2022)

Die KODA hat in Ihrer Sitzung am 30. November 2022 das Folgende beschlossen:

Tarifabschluss Sozial- und Erziehungsdienst

Der TVöD SuE-Änderungsvertrag wurde zum Teil über die Tarifautomatik (Kenntnisnahmebeschlüsse) und wo notwendig über Einzelbeschlüsse in Kraft gesetzt und inhaltsgleich zum SuE TVöD übernommen, mit folgenden inhaltlichen Änderungen bzw. Ergänzungen:

  • Zusätzlich zum TVöD SuE wurde beschlossen: Alle SuE-Mitarbeiter*innen erhalten die SuE-Zulage in Höhe von 130 Euro verbunden mit der Möglichkeit auf 2 Umwandlungstage. Alle Mitarbeiter*innen bedeutet, dass dies auch für die im TVÖD SuE ausgeschlossenen Entgeltgruppen (=Einrichtungsleitungen) gilt. Dies sieht der SuE TVöD wie erwähnt nicht vor. Mit dieser "politisch geprägten Entscheidung" soll Rechnung getragen werden, dass die Leitungen in unserem Bereich bei der letzten Tarifrunde durch den Wegfall der Faktorisierung (anders als im TVöD SuE-Bereich) eben keine wesentliche Verbesserung erfahren haben.
  • Alle SuE-Beschäftigten haben Anspruch auf 2 Regenerationstage pro Jahr. Die Regenerationstage für das Jahr 2022 müssen bis 31. Januar 2023 beantragt werden und können bis 30.9.2023 in Anspruch genommen werden.
  • Statt der SuE-Zulage kann der/die Beschäftigte bis zu zwei Arbeitstage Arbeitsbefreiung in Anspruch nehmen (Umwandlungstage). Sie müssen bis zum 31. Oktober des laufenden Jahres für das Folgejahr geltend gemacht werden. Für die Umwandlungstage 2023 ist die Frist auf den 31. Januar 2023 festgesetzt.
  •  Hinweis auf die Protokollerklärung zu Nr. 1: "Bei den Regenerations- und Umwandlungstagen handelt es sich nicht um Urlaubs-/Zusatzurlaubstage." Dies ist inhaltsgleich mit dem TVöD SuE und hat die Folge, dass die Tage bei einer Arbeitsunfähigkeit am genehmigten Tag "verfallen", also trotz Erkrankung angerechnet werden.

Entgeltgruppe 1
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Es konnte keine weitergehende Überleitungs-Regelung beschlossen werden. Deshalb greift nur die übliche Zuordnung: Konkret bedeutet dies, dass die Bestandsbeschäftigten der EG 1 aus den Stufen 2 und 3 der Stufe 4 zugeordnet werden. Beschäftigte der Stufe 4 und 5, die mehr als 36 Monate in der jeweiligen Stufe verbracht haben, kommen in die nächsthöhere Stufe.


Corona-Sonderzahlung für Anerkennungspraktikant*innen 2020/2021
Der Antrag auf nachträgliche Berücksichtigung der Corona-Sonderzahlung an die Anerkennungspraktikant*innen des Jahrgangs 2020/2021 fand keine Mehrheit.

Für die Zusammenstellung:
Lea Stocker, Sprecherin der Dienstgeber und Nikolaus Fischer-Romer, Sprecher der Dienstnehmer

Quelle: KODA Newsletter Nr. 2 vom 02.12.2022

Vertrauensperson der Schwerbehinderten gewählt (02.12.2022)

Am 29.11.2022 wurde in der Wahlversammlung der Schwerbehinderten wurde Frau Dagmar Gruß als Vertrauensperson der Schwerbehinderten gewählt. Als Vertretung wurde Frau Manuela Mijadzikovic gewählt. Die Kontaktdaten finden Sie hier.