Bischöfliche Anordnung zur Übernahme vom Fahrkostenzuschuss bis 49 € für den SuE-Bereich ab dem 01.08.2023 (20.07.2023)

Der Bischof hat angeordnet das der zweckgebundene Zuschuss zum Job-Ticket gemäß § 6 OkM-DRS für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst ab dem 01.08.2023 ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und jederzeit widerruflich analog dem Zuschuss der jeweiligen Belegenheitsgemeinde, maximal jedoch bis zu einer Höhe von 49,-€, erhöht wird, sofern und solange die dadurch enstehenden Kosten von der jeweiligen Belegenheitsgemeinde vollumfänglich an den katholischen Träger erstattet wird.

Für die Regionen in denen der ÖPNV nicht für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzbar ist, und Kommunen den Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst z.B. Tankgutscheine finanzieren, hat der Bischof auch eine Anordnung getroffen.

Sie können die vollständige Bischöfliche Anordnung herunterladen.