Infos zur Corona-Sonderzahlung 2022 (02.02.2022, aktualisiert am 10.02.2022)

Nachfolgendes zitieren wir von der Homepage der KODA-DRS.

Der am 29. November 2021 vereinbarte Tarifabschluss (gültig vom 01.10.2021 - 30.09.2023) zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und dem Bund mit den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion enthält eine einmalige Corona-Sonderzahlung, die spätestens bis März 2022 mit dem Tabellen-, Ausbildungs- Studierenden- bzw. Praktikantenentgelt ausgezahlt wird, wenn das Arbeits-, Ausbildungs-, Studien-, oder Praktikantenverhältnis am 29. November 2021 bestanden hat. Die Höhe der einmaligen Corona-Sonderzahlung beträgt für die Beschäftigten im Geltungsbereich des TV-L 1.300 Euro. Für die Auszubildenden, Studierenden und Praktikant/innen beträgt die Corona-Sonderzahlung 650 Euro.

In Anlehnung an den TV-L, beschloss die Bistums-KODA, dass auch unsere Angestellten, Auszubildenden, Studierenden und Praktikanten bis spätestens 31.03.2022 eine einmalige Corona-Sonderzahlung von 1.300 Euro bzw. 650 Euro erhalten werden, sofern der entsprechende Vertrag ebenfalls an den TV-L angelehnt ist.

Die Auszahlung erfolgt nach § 3 Nr. 11a EStG steuerfrei.

Anmerkung:

Die Auszahlung erfolgt bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend anteilig.

Kolleginnen und Kollegen im Sozial- und Erziehungsdienst erhalten diese Prämie nicht. Für diese gelten für das Entgelt nur die Tarifvereinbarungen zum TvÖD (so geregelt in der AVO-DRS, §1a Rechtsgrundlagen, Absatz 1 aa, bb, cc usw). Hier gab es bereits eine Corona-Sonderzahlung die die Tarifparteien vom TvÖD 2020 ausgehandelt haben. Das betrifft alle die in diesem Berich tätig sind,  und unabhängig ob man bei der Kirche oder der Stadt angestellt ist.

Nach unseren Informationen aus der Personalabteilung, soll die Auszahlung mit dem März Gehalt 2022 erfolgen.