Aktuelles

WGKD corporate benefits Vorteilsportal wird zum 01.01.2024 eingestellt (28.12.2023)

Wie die Firma corporate benefits heute (28.12.2023) alle Nutzer der Einkaufsplattform wgkd.mitarbeiterangebote.de per Mail informiert hat, wird die Zusammenarbeit mit der WGKD zum 01.01.2024 eingestellt. Nachfolgend aus der Mail zitiert:

Wir schreiben Sie heute an, da Sie das WGKD corporate benefits Vorteilsportal (https://wgkd.mitarbeiterangebote.de) nutzen und wir Sie über eine wichtige Änderung zum Ende des Jahres informieren möchten.

In Absprache mit der WGKD haben wir uns entschieden, das Vorteilsportal nach mehr als fünf sehr angenehmen und partnerschaftlichen Jahren zum 01.01.2024 zu schließen. Als Betreiber des Portals möchten wir uns für Ihre bisherige Nutzung und Treue bedanken. Wir hoffen, Sie konnten regelmäßig die attraktiven Angebote nutzen und waren immer damit zufrieden.

Am Ende dieser Mail finden Sie einen wichtigen Hinweis zur Weiterleitung an Ihren Personalbereich.

Warum gehen wir diesen Schritt?

Um Nutzern wie Ihnen ein möglichst attraktives Portal bieten zu können, steht für uns die Qualität unseres Angebots an oberster Stelle. Unser Ziel ist es, unser Vorteilsportal für Mitarbeiter stetig zu verbessern. Dazu gehört auch, dass wir Arbeitgeber möglichst individuell betreuen möchten, was wir seit vielen Jahren erfolgreich tun.
Zukünftig wollen wir daher direkt mit den kirchlichen Einrichtungen in Deutschland zusammenarbeiten, um so besser auf individuelle Bedürfnisse der jeweiligen Einrichtungen und deren Mitarbeiter eingehen zu können.

Um auch zukünftig von den Angeboten profitieren zu können, leiten Sie diese Nachricht bitte an Ihren Personalbereich weiter.

Damit Sie unser Angebot weiter nutzen können, muss sich Ihr Arbeitgeber dafür entscheiden, unser Vorteilsportal seinen Mitarbeitern anzubieten. Wir gehen daher aktiv auf Ihren Personalbereich zu. Sie können uns hier aber gerne unterstützen, indem Sie dieses Mailing an Ihren Personalbereich weiterleiten. Und berichten Sie gerne über Ihre positiven Erfahrungen mit unseren Angeboten, die Sie hoffentlich hatten. 

Wir haben heute die Mail an die Personalabteilung im VZ weitergeleitet. 

Alle die eine persönliche DRS-Mail Adresse haben, können die Einkaufsplattform drs.mitarbeiterangebote.de nutzen. Wir bleiben dran, dass auch alle Kolleginnen und Kollegen die beim Stadtdekanat, bei einer der 12 GKG oder bei der Sozialstation bzw. dem Hospiz St. Martin angestellt sind und keine persönliche DRS-Mail Adresse haben, zeitnah eine Zugangsmöglichkeit zum Vorteilsportal bekommen.

 

Im Sonderplenum am 18.12. hat die Bistums-KODA die Inflationsausgleichsprämie beschlossen. (21.12.2023)

Die KODA hat sich zur 12. Sitzung am 18.12. 2023 getroffen und das Folgende beschlossen [Beschlüsse erlangen Rechtskraft erst durch die Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Unterzeichnen muss sie in der Sedisvakanz der Diözesanadministrator.]:

Nachfolgendes ist aus dem KODA-Newsletter Nr. 8 zitiert:

Inflationsausgleichsprämie für Beschäftigte im Geltungsbereich der AVO-DRS (außer Pflege und Sozial- und Erziehungsdienst)
Nach Abschluss der Tarifverhandlung beim Land (TV-L) hat die Bistums-KODA die Übernahme des Tarifvertrags über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich) als Eigenregelung beschlossen. Diese Eigenregelung steht unter einer „auflösenden Bedingung“: wenn die Tarifvertragsparteien (Tarifgemeinschaft deutscher Länder auf der einen Seite und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft [ver.di] sowie dbb beamtenbund und tarifunion) die Tarifeinigung bis zum 19. Januar 2024 widerrufen, ist auch der Inflationsausgleich hinfällig. Damit ist nicht zu rechnen.
Die Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3000 € wird als eine Einmalzahlung in Höhe von 1800 € und einer monatlichen Sonderzahlung von Januar 2024 bis einschließlich Oktober 2024 in Höhe von jeweils 120 € ausgezahlt.
Personen, die unter den Geltungsbereich der ORA-DRS-BBiG1, der ORP-DRS2 oder der ORA-DRS-DHBW3 fallen, erhalten eine Einmalzahlung von 1.000 € sowie ab Januar 2024 bis einschließlich Oktober 2024 ein monatliche Zahlung in Höhe von 50 €.
Teilzeitbeschäftigte erhalten die Prämie anteilig (gemäß § 24 Abs. 2 AVO-DRS). Die Inflationsausgleichsprämie ist steuer- und sozialabgabenfrei.
Durch den Beschluss des heutigen Sonderplenums schafft die Bistums-KODA die Möglichkeit, die Einmalzahlung so schnell wie möglich („zum frühestmöglichen Zeitpunkt“) den Beschäftigten zukommen zu lassen.

Der vollständige Newsletter Nr. 8 der KODA zum Nachlesen.

Aufruf der KODA, der DiAG-MAV A und der MAV Stadtdekanat Stuttgart zur Teilnahme an der Kundgebung am 06.12.2023

Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hat bisher kein Angebot vorgelegt und somit ist die zweite Verhandlungsrunde Anfang November ohne Ergebnis geblieben.

Info der KODA-Dienstnehmerseite:

Warum sollte uns das interessieren, wir arbeiten doch in einer kirchlichen Einrichtung?
Ganz einfach: weil die Ergebnisse der Verhandlungen von uns, der KODA, „eins zu eins“ übernommen werden.
Für alle Beschäftigten – außer denen im Sozial- und Erziehungsdienst sowie der Pflege – da fand die Tarifrunde im
Frühjahr 2023 statt und wurde von uns übernommen.

Alles weitere könnt Ihr dem Flyer entnehmen.

Tarifverhandlungen zum TV-L - Info der KODA-DN-Seite (22.11.2023)

KODA Dienstnehmer XI. Amtsperiode an die MAVen und an die Beschäftigten  der Diözese Rottenburg-Stuttgart

Warum wenden wir uns als KODA an Sie/Euch?

Weil gerade wichtige Tarifverhandlungen im TV-L (Tarifvertrag der Länder) stattfinden. Dort verhandeln die Vertretung der Länder (außer Hessen) mit den Gewerkschaftsvertreterinnen und –vertretern von Ver.di, GEW und dbb beamtenbund.  Bisher gab es zwei ergebnislose  Verhandlungsrunden, die dritte wird am 7./8. Dezember in Potsdam sein. Verhandelt wird für etwas mehr als 1 Mio. Beschäftigte, die in den Ländern arbeiten, sowie für 1,2 Mio. Beamt:innen der Länder.

Warum sollte uns das interessieren, wir arbeiten doch in einer kirchlichen Einrichtung?

Ganz einfach: weil die Ergebnisse der Verhandlungen von uns, der KODA, „eins zu eins“ übernommen werden. Für alle Beschäftigten – außer denen im Sozial- und Erziehungsdienst sowie der Pflege – da fand die Tarifrunde im Frühjahr 2023 statt und wurde von uns übernommen.

Warum haben die Erzieherinnen einen Inflationsausgleich bekommen – und zum Beispiel die Reinigungskräfte in den Kindertagesstätten nicht?

Bei uns gilt die AVO-DRS anstelle von Tarifverträgen, weil sich die Kirchen im Dritten Weg befinden. Wir docken uns quasi an den Tarifvertrag an und übernehmen ihn. Inzwischen haben wir allerdings zwei Referenztarifverträge: für die Pflege (§ 55 AVO-DRS) und für den Sozial- und Erziehungsdienst (§ 45)  gilt der TVöD (Tarifvertrag des Bundes und der Kommunen) als Referenztarifvertrag und für alle übrigen Beschäftigten der TV-L. Deswegen gab es den Inflationsausgleich für die Erzieherinnen, aber für z.B. die Reinigungskräfte noch nicht.

Um was geht es dann jetzt in der Tarifrunde? Mehr Geld angesichts der Inflation?

Die Forderungen der Gewerkschaften sind: 10,5% mehr Lohn, mindestens 500 € pro Monat, Erhöhung des Ausbildungsentgelts. Es wird sich zeigen, wie durchsetzungsfähig diese Forderungen  sind. Die Reaktion der Arbeitgeber – bisher kein Angebot. Die genauen Forderungen und auch eine gute Pressemappe findet Ihr auf der Homepage von verdi:

www.zusammen-geht-mehr.verdi.de

Was können Sie/könnt Ihr tun, um sich solidarisch zu zeigen?

 Wir sind mittelbare Nutznießer der Tarifauseinandersetzung, die erkämpften Ergebnisse werden übernommen. Wir können uns solidarisch zeigen, indem wir die Tarifverhandlungen unterstützen. Achtet darauf, wann in Eurer Nähe Aktionen stattfinden; schließt Euch an. Bei der zentralen Kundgebung in Stuttgart (Termin wird noch bekanntgegeben) werden wir sichtbar dabei sein. Nicht in der Arbeitszeit, sondern in der Freizeit.

9.11.2023 – die KODA-Dienstnehmer:innen der Diözese Rottenburg-Stuttgart

Fragen und Antworten, wenn man sich für einen Job beim Katholischen Stadtdekanat Stuttgart interessiert.

Nachfolgendes ist aus der Internetseite https://www.kath-kirche-stuttgart.de/service/jobs zitiert:

 

Muss ich katholisch sein, um beim Katholischen Stadtdekanat Stuttgart zu arbeiten?

Nein. Wichtig ist, dass Sie unsere christlichen Werte und unsere christliche Haltung teilen. Warum ist das wichtig? Das Katholische Stadtdekanat Stuttgart ist kein weltanschaulich neutraler Arbeitgeber, sondern fußt auf einer langen christlichen Tradition, die wir auch in unseren Einrichtungen leben. Zum Beispiel in den Kitas, in denen die christlichen Feste gefeiert werden. Oder in den unterschiedlichen Teams im Verwaltungszentrum: überall ist uns ein offener und von gegenseitiger Wertschätzung geprägter Umgang wichtig. Denn jeder Mensch ist einzigartig.

Keine Regel ohne Ausnahme: Bei pastoralen, seelsorgerlichen Stellen und bei einzelnen repräsentativen Leitungsfunktionen wird die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche vorausgesetzt. Dann aber steht dies ausdrücklich in der Stellenanzeige.

Was ist das Besondere am Arbeitgeber katholische Kirche?

Wichtig ist, dass christliche Werte auch im beruflichen Alltag gelebt werden. Dazu gehört ein repektvoller Umgang im Berufsleben. Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen, bieten wir viele Teilzeitstellen. Außerdem finden sich viele familienfreundliche Komponenten in der Arbeitsvertragsordung (AVO) der Diözese Rottenburg-Stuttgart, an der sich auch das Stadtdekanat orientiert. Dazu gehört zum Beispiel eine Familienzulage für untere Gehaltsgruppen.

Das Katholische Stadtdekanat Stuttgart bietet jungen Menschen drei Ausbildungsfelder: die Praxisorientierte Ausbildung (PiA) für Erzieherinnen und Erzieher, die Ausbildung zur Altenpflegerin und zum Altenpfleger bei der Sozialstation und die Ausbildung zur Bürokauffrau/zum Bürokaufmann für Büromanagement. Die Chancen, nach der Ausbildung übernommen zu werden, sind in allen drei Bereichen sehr gut. In den vergangenen Jahren sind alle Auszubildenden, die ihren Abschluss geschafft haben und bleiben wollten, auch übernommen worden.

Weitere Antworten auf folgende Fragen finden Sie auf der Internetseite vom Katholischen Stadtdekanat Stuttgart:

An wen richte ich meine Bewerbung? Was gehört in die Bewerbungsunterlagen?

Kann ich mich mit einer Behinderung bewerben?